PRO Innovation
Das Projekt “PRO INNOVATION“ ist ein innovatives Projekt unserer Schule. Zielgruppe des Projektes sind leistungsstarke und motivierte Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums der Fachrichtungen Wirtschaft, Technik und Biologietechnik. Schülerinnen und Schüler werden in Patenschaften zu maßgeblichen Unternehmen der Region vermittelt.
Projektziele | Vermittlung beruflicher Perspektiven für künftige Leistungsträger in der Region Eindämmen der Abwanderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler Frühzeitige Bindung potenziell qualifizierter Fach- und Führungskräfte an Unternehmen im Werra-Meißner-Kreis und den angrenzenden Regionen über eine langfristige Kontaktpflege bereits in der Schule Kontaktaufbau von Unternehmen zu Schülern und Schülerinnen mit hohem Potenzial, insbesondere leistungsstarke Gymnasiasten Steigerung des Bekanntheitsgrades attraktiver Arbeitgeber in der Region Kommunikation der Wirtschaft als attraktiver Arbeitgeber Einsatz als Zusatzinstrument zu gängigen bestehenden Instrumenten der Personalentwicklung und Personalrekrutierung |
Schülerauswahl | Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt am Ende des 1. Halbjahres der Einführungsphase auf der Grundlage der Anforderungsprofile der am Projekt beteiligten Unternehmen. Die Entscheidung über die Auswahl trifft die jeweilige Klassenkonferenz. Die ausgewählten Schülerinnen und Schüler bewerben sich bei ihrem „Wunschunternehmen“. Wenn sich das Unternehmen in dem folgenden Vorstellungsgespräch für die Aufnahme und Betreuung des Schülers bzw. der Schülerin ausspricht, werden Aktivitäten von Fall zu Fall mit dem Schüler/der Schülerin über einen Zeitraum von etwa 2 Jahren vereinbart.
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Praktika | Das obligatorische Praktikum wird in der Qualifikationsphase (Q2) in der Regel in dem Unternehmen absolviert. Praktika müssen aus versicherungsrechtlichen Gründen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. Werden Praktika über das obligatorische Praktikum hinaus während der Unterrichtszeit absolviert, wird der Schüler bzw. wird die Schülerin i. d. R. vom Unterricht befreit. Versäumter Unterricht und/oder versäumte Klausuren müssen nachgeholt werden. |