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Corona-Informationen, Stand 12.07.2022

 

Testungen

Zur Gewährleistung eines sicheren Starts in das Schuljahr 2022/2023 hat die Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und dem sonstigen schulischen Personal im Rahmen des freiwilligen Testangebots fünf Antigen-Selbsttests mit in die Sommerferien zu geben, damit sich alle Personen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, in der letzten Sommerferienwoche und insbesondere unmittelbar vor dem ersten Schultag selbst testen können. Es soll damit ein erhöhtes Ansteckungsgeschehen gleich zum Schulstart möglichst verhindert werden. Die Tests werden in der letzten Schulwoche ausgegeben.

Auch im kommenden Schuljahr ist nach aktuellem Planungsstand vorgesehen, allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie sonstigem in Schule tätigen Personal weiterhin Antigen-Selbsttests zur freiwilligen Testung zur Verfügung zu stellen. 

 

Maskenpflicht

Auf dem Schulgelände ist die Maskenpflicht aufgehoben.
Die Schulleitung empfiehlt allen S
chülerinnen und Schülern, Studierenden sowie dem gesamten Personal weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, die Entscheidung trifft jede/r Einzelne für sich selbst. 
Nach einem Infektionsfall in einer Klasse oder Lerngruppe wird das Tragen einer Maske am Platz auf freiwilliger Basis dringend empfohlen.

 

Mindestabstand

Der Mindestabstand ist aufgehoben.

 

Lüften

Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten gelüftet., alle Fenster müssen weit geöffnet werden (Stoßlüften). Zudem soll über die gesamte Pausendauer gelüftet werden, auch während der kalten Jahreszeit.

 

Absonderung bei positivem Testergebnis

Die Zeit der Absonderung der mit dem SARS-CoV-2-Virus Infizierten beträgt derzeit fünf Tage. Die Absonderung soll darüber hinaus eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen. Studierende, Schülerinnen und Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, sind in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit.
Das Ablaufschema zu den Quarantäneregelungen finden Sie hier.